Kündigung Surf-Stick n-24

  • Hallo!
    Mein n24-Surfstick hat nach Wiederaktivierung der Sim Karte leider den Geist aufgegeben.(Nur noch Standbilder!).
    Auch nach Kommunikation mit dem n24-Service war er nicht mehr zu beleben. Daraufhin habe ich den Vertrag zum
    nächstmöglichen Termin am 06.02.13 per Email gekündigt, und um Rückzahlung des noch auf der Karte befindlichen
    Guthabens(ca.20,00Eu) gebeten. Diese Email wurde mir noch bestätigt (und Verständnis für die Kündigung signalisiert)
    Seitdem habe ich keine Reaktion mehr seitens n24-Service mehr erfahren. Ich habe versucht mit nunmehr 6!!!Emails
    mit denen in Kontakt zu treten, vergebens. Auch ein Fax an Vodafone-Kundenbetreuung -Ratingen hat nichts gebracht.
    Was nun?? Könnte mir vielleicht jemand einen Tip geben?Vielen Dank im Voraus. B:S:

  • Die Mitarbeiter im tel.Serviceteam sind für solcherlei Fragen nicht zuständig! Solche Fragen lassen sich
    ausschließlich per Email beantworten????? Nach 6!!!!!! erfolglosen Emails und eines Fax an die Kunden-
    betreuung Vodafone-Ratingen, welche bis heute nicht beantwortet wurden, gehen mir die Ideen aus.
    Heute bin ich dann bei einem Vodafone-Shop persönlich vorbeigeschaut, nur um zu erfahren, daß auch
    die nicht zuständig sind.So langsam schreibe ich mein Guthaben als negative Erfahrung endgültig ab.
    Trotzdem vielen Dank. Vielleicht hilft dieser Beitrag anderen Usern bei ihrer Entscheidung, welchen
    Partner wähle ich !!!!! MfG BS

  • Staun Staun Staun

    N24surfstick ist kein Vertragsangebot,sondern reiner Prepaid.
    Vodafone ist für Service zuständig. Nachzulesen auf der N24homepage.
    Wende dich an die 22911 im Vodafonenetz,kann man betimmt ne Lösung finden.
    Mir wurde bei Probleemen mit dem N24stick schnell und kompetent geholfen.

  • "Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter das Restguthaben von Prepaid-Verträgen ohne Gebühr erstatten müssen. Sie seien dazu gesetztlich verpflichtet. Daher sei es unzulässig, die damit verbundenen Aufwendungen auf den Kunden abzuwälzen, befand das Gericht (Az. 18 O 243/10). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig."

    Lass dir das nicht gefallen. Ich würde mich direkt an die Verbraucherzentrale meines Bundeslandes wenden: http://www.verbraucherzentrale.de/

    Gruß, Ringo

  • Hi Ringo

    Gibt verschiedene Urteile in dieser Richtung.
    Aber sein Problem ist,wer ist zuständig für die Erstattung des Restguthabens.


    Gruß Hardi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!