Neue EU-Verordnung: Daten-Roaming ist keine Kostenfalle mehr

Das Daten Roaming im Ausland kann nicht mehr zur Kostenfalle werden. Ein entsprechendes EU Gesetz trat dazu gerade in Kraft. Mehr dazu hier.

Die Vorteile des mobilen Internets für Geschäftsreisende liegen auf der Hand: Email- Korrespondenz und der Download unterschiedlichster Daten ist standortunabhängig, auch im Ausland möglich. Viele erlebten jedoch bei der monatlichen Rechnung eine böse Überraschung: Der Download im Ausland offenbarte sich als enorme Kostenfalle. Dem schiebt die EU nun mit einer neuen Verordnung einen Riegel vor: Provider müssen die Verbindung lösen, wenn eine festgelegte Preisgrenze erreicht wird.

Mittlerweile scheut niemand mehr den Einsatz des Handys im Ausland, zumindest im europäischen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass für Telefonate und SMS feste Preisobergrenzen existieren, die nicht überschritten werden dürfen. So werden selbst die im Ausland anfallenden Kosten überschaubar und kalkulierbar. Anders verhält es sich beim Daten-Roaming. Für die Provider ist nicht die Download-Zeit ausschlaggebend für den Preis, sondern das heruntergeladene Datenvolumen.

Anfang März trat eine Verordnung der EU in Kraft: Reisende können vor ihrem Auslandsaufenthalt selbst eine Höchstgrenze festsetzen. Sobald 80% erreicht werden, muss der Provider den Kunden warnen, ehe er beim Erreichen der Grenze die Verbindung trennt. Bis zum 1. Juli 2010 können die Kunden individuelle Höchstgrenzen festlegen. Wer dies versäumt wird automatisch mit einer Grenze von 50 Euro bzw. entsprechendem Datenvolumen eingestuft. Außerdem erfolgt eine Preisregelung durch die EU über die Beträge, die ausländische Provider den Heimanbietern berechnen dürfen.

Damit wurde meiner Meinung nach endlich mal richtig verbraucherfreundlich entschieden. Das Daten Roaming kann nicht mehr zur Kostenfalle werden. Daumen hoch für das EU Parlament

1 Gedanke zu „Neue EU-Verordnung: Daten-Roaming ist keine Kostenfalle mehr“

Kommentare sind geschlossen.